Sprechzeiten

Mo. & Mi.08:30–12:30 Uhr
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Dienstag09:00–13:00 Uhr
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Donnerstag09:00–13:00 Uhr
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Ihre Behandlung in der kieferorthopädischen Praxis von dr. med. dent. Felix German

Wir sorgen dafür, dass Sie künftig mit einem strahlenden Lächeln überzeugen können. Dabei stellt unser Praxisteam Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Behandlung. So gehen wir sicher, dass Sie oder Ihre Kinder sich jederzeit bei uns wohlfühlen können. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Berlin zu begrüßen.

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Tel.: 030 - 264 789 070 0

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Dentalmonitoring

Dentalmonitoring revolutioniert die kieferorthopädische Behandlung durch digitale Fernüberwachung. Mit einer speziellen App können Patient:innen ihre Zahnbewegungen bequem von zu Hause aus dokumentieren. Die aufgenommenen Bilder werden direkt an die Praxis übertragen und von unserem Fachteam ausgewertet.

Das System eignet sich besonders gut für Patient:innen mit festen Zahnspangen sowie für die Überwachung während der Retainerphase. Durch die regelmäßigen digitalen Kontrollen können wir bei Bedarf schnell reagieren und die Behandlung entsprechend anpassen.

Vorteile:

  • Weniger Praxistermine erforderlich
  • Kontinuierliche Überwachung des Behandlungsverlaufs
  • Früherkennung von Problemen oder Komplikationen
  • Mehr Flexibilität für Patient:innen
Festsitzende Zahnspangen

Festsitzende Zahnspangen bestehen aus den sogenannten Brackets, die für die Dauer der Behandlung auf die Zähne aufgeklebt werden, sowie Bändern und Bögen. Mit festsitzenden Spangen wird die Zahnstellung korrigiert. Lücken sowie gedrehte oder gekippte Zähne können so erfolgreich behandelt werden.

Vorteile:

  • Wirken 24 Stunden am Tag

Nachteile:

  • Erschwerte Mundhygiene

Möglichkeiten:

Standardbrackets

Vorteile:

  • Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen

Nachteile:

  • Unästhetisch
  • Unangenehm bis schmerzhaft, da vorwiegend Bögen aus Stahl verwendet werden
  • Können je nach Größe zu Schleimhautreizungen führen
  • erschwerte Reinigung
  • Die verwendeten Gummiligaturen stellen eine Schmutznische für Beläge und Bakterien dar
Komfortbrackets Metall

Dies ist das neuste und modernste Bracketsystem. Hierbei kann auf zusätzliche Gummiligaturen verzichtet werden, sodass sich weniger Beläge um die Brackets herum bilden.

Vorteile:

  • Bequemere Behandlung
  • Weniger Schmerzen während der Zahnbewegung durch die Verwendung von weicheren Titanbögen
  • Weniger Belagbildung
  • Die Mundhygiene ist leichter durchführbar

Nachteil:

  • Werden nur teilweise von der gestzl. Krankenkasse übernommen
Komfortbrackets Keramik

Keramikbrackets sind eine ästhetische Alternative zu Metallbrackets. Sie sind unscheinbarer als Metallbrackets und erhöhen die Akzeptanz einer festen Zahnspange.

Vorteile:

  • siehe Komfortbrackets Metall
  • ästhetischer als andere Brackets

Nachteil:

  • Teurer als oben genannte Brackets
Herausnehmbare Zahnspangen

Diese bestehen aus Kunststoff sowie aus Metallklammern und -schrauben. Sie können ein- oder zweiteilig sein. Es gibt eine Vielzahl von herausnehmbaren Spangentypen. Welche genau zur Anwendung kommt, wird nach einer sorgfältigen Prüfung der Patientenbefunde bestimmt.

Vorteil:

  • Die Mundhygiene ist leichter durchführbar

Nachteile:

  • Eine sehr gute Mitarbeit der Patient:innen ist notwendig
  • Wenig Erfolg bei zu kurzer Tragezeit
  • Die Behandlung dauert meist viel länger als mit festsitzenden Spangen
  • Nicht alle Zahnfehlstellungen lassen sich damit erfolgreich behandeln
Unsichtbare Zahnspangen / Aligner

Viele Erwachsene und Jugendliche haben verständlicherweise Bedenken, eine feste Spange zu tragen. Mit Alignern werden Ihre Zähne diskret und unauffällig bewegt.

Seit 2006 hat Dr. German Erfahrungen mit dieser Behandlungsmethode.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unseres Teams, von über 1000 erfolgreich behandelten Fällen und lassen Sie sich zu diesem Thema anhand von unzähligen Behandlungsbeispielen beraten.

Die Vorteile sind sehr vielfältig:

  • Unsichtbare und diskrete Schienen
  • Keine Sprachveränderungen hörbar
  • Verkürzte Behandlungszeit
  • Hygienisch
  • Weniger Termine
  • Hoher Tragekomfort
Dauerretainer

Bei über 90 % aller Menschen bewegen sich die Zähne ein Leben lang, sowohl bei kieferorthopädisch behandelten als auch bei unbehandelten Patient:innen.
Der Goldstandard zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses ist das Anbringen eines sogenannten Retainers. Dieser Draht wird an den Innenseiten der Zähne befestigt und ist daher nicht sichtbar. Die Patient:innen gewöhnen sich sehr schnell daran und auch die Mundhygiene wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Wir empfehlen, diesen Draht lebenslang im Mund zu belassen, damit sich das erzielte Ergebnis nicht verändert. Ein weiterer Vorteil: Man kann den Retainer nicht verlieren.

Chirurgisch-kieferorthopädische Behandlung

Diese Behandlung kommt bei stark ausgeprägten (skelettalen) Kieferfehlstellungen infrage, bei denen eine rein kieferorthopädische Therapie mit Zahnspangen nicht zum Erfolg führt. Die Behandlung erfolgt hierbei in enger, interdisziplinärer Zusammenarbeit mit der Kieferchirurgie.

Durch diese kombinierte Therapie kann nicht nur ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis erreicht, sondern auch Folgeproblemen im Kieferbereich vorgebeugt werden. Zu den möglichen Folgen einer unbehandelten ausgeprägten Kieferfehlstellung zählen eine deutlich eingeschränkte Kaufunktion sowie Überbelastung von Zähnen und/ oder Kiefergelenken.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unseres Teams und von über 200 erfolgreich behandelten Fällen und lassen Sie sich zu diesem Thema anhand von unzähligen Behandlungsbeispielen beraten.

Frühbehandlung

Normalerweise beginnt eine kieferorthopädische Behandlung zwischen neun und elf Jahren. In einigen besonderen Fällen sollte jedoch eine sogenannte Frühbehandlung durchgeführt werden (ab sechs Jahren), wenn Wachstums- oder Entwicklungsstörungen der Kiefer die Folge sein können. Sie wird meist mit herausnehmbaren Zahnspangen durchgeführt und dauert 1,5 Jahre.

Wenn Sie oder Ihre Zahnärzt:innen sich nicht sicher sind, ob eine Frühbehandlung notwendig ist, dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Ablauf einer Behandlung

Um Ihnen eventuelle Sorgen vor der Behandlung zu nehmen, haben wir Ihnen den kompletten Behandlungsablauf näher erläutert. Für Fragen steht Ihnen unser Praxisteam selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Erstberatung

Die individuelle Erstberatung umfasst eine fachärztliche Untersuchung, um festzustellen, ob eine Behandlungsnotwendigkeit besteht und welche weiteren Diagnoseschritte notwendig sind. Die Kosten für eine kieferorthopädische Beratung werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Sie werden während eines ausführlichen Gesprächs allgemein über die kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten informiert. Wir erarbeiten dabei mit Ihnen die Behandlungsziele und erläutern Ihnen die bestehenden Möglichkeiten.

Wir besprechen mit Ihnen den Beginn und die Dauer der Behandlung sowie die eventuell anfallenden Kosten. Falls eine Behandlung nötig ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Erstellung der Erstunterlagen. Bei Kindern und Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Versicherungskarte
  • Röntgenbilder und andere Arztbefunde, falls vorhanden
  • Den von uns zugesandten Anamnesebogen
Diagnostik

Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Situation. Folgende Unterlagen werden erstellt:

  • Eine gründliche klinische Untersuchung, bei der nicht nur Zähne und Kiefer, sondern auch die Schleimhäute, das Profil und die Körperhaltung näher betrachtet werden
  • Röntgenbilder, um die Zähne, Kiefer, das Profil und das Wachstum beurteilen zu können
  • Abdrücke und ein Bissregistrat, um Modelle der Kiefer herzustellen und die Ausgangssituation zu dokumentieren
  • Fotos von Gesicht und Zähnen
Planbesprechung

Nach gründlicher Auswertung stellen wir Ihnen die Befunde vor. Es werden besprochen:

  • Behandlungsalternativen
  • Vor- und Nachteile
  • Dauer
  • Kosten

Wir fassen dies in einem individuellen Behandlungsplan für Sie zusammen. Dieser enthält den therapeutischen Ablauf der gesamten Behandlung und muss zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.

Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse müssen die Patient:innen zunächst einen Eigenanteil von 20 % selbst tragen. Dieser sogenannte Eigenanteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Privat Versicherte erhalten einen Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ), der bei der privaten Krankenversicherung zur Rückverrechung eingereicht werden kann.

Nachdem Ihre Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat, vereinbaren wir mit Ihnen Termine, um mit der Behandlung zu beginnen.

Aktive Behandlungsphase

Die aktive Behandlung beginnt mit dem Einsetzen des ersten Geräts. Je nach Apparatur betragen die Terminabstände 4 bis 12 Wochen. Bei den Terminen werden die Apparaturen kontrolliert, angepasst oder verändert. Das Einhalten der Termine ist für einen erfolgreichen Verlauf der Behandlung sehr wichtig.

Stabilisierungsphase

Nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung folgt die Stabilisierung der korrigierten Zahnstellung, die sogenannte Retention. Damit wird das erzielte Behandlungsergebnis gesichert und es wird verhindert, dass die Zähne in die ursprüngliche Position zurückwandern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir rechtzeitig mit Ihnen besprechen. Die Abstände der Kontrolltermine betragen in dieser Zeit 8 bis 12 Wochen. Auch in dieser Phase ist eine gute Mitarbeit sehr wichtig für den Erfolg.

Abschlussgespräch

Im Abschlussgespräch wird die Behandlung offiziell für beendet erklärt. Der bisherige Verlauf wird gezeigt und die sogenannte Endbescheinigung mitgegeben. Dies bedeutet für gesetzlich Versicherte, dass nun der bisher eingezahlte Eigenanteil von der betreffenden Krankenkasse zurückerstattet wird. Je nach Ausgangslage wird empfohlen, die Stabilisierungsspangen weiterhin zu tragen.

Dauer

Da kieferorthopädische Behandlungen immer Wahleingriffe sind, für die sich Patient:innen nach ausgiebiger Beratung durch die Kieferorthopäd:innen frei entscheiden, legen wir größten Wert darauf, die kürzestmöglichen Behandlungszeiten zu erreichen.

Wir unterscheiden bei der Behandlung zwischen einer aktiven Phase, während der die Zähne bewegt werden, und einer anschließenden passiven Phase (Retentionsphase oder auch Stabilisierungsphase), in der die Zähne in ihren neuen Positionen gehalten und stabilisiert werden sollen.

Die Dauer der aktiven Behandlung hängt von der Behandlungsaufgabe ab: Sehr leichte Fehlstellungen können oft in nur wenigen Monaten korrigiert werden, während eine umfassende aktive Behandlung meistens zwei bis drei Jahre dauert, in seltenen Einzelfällen auch länger.

Die Länge der Retentionsphase schwankt ebenfalls stark. Jedoch hat sich die Dauerretention mit einem sogenannten festen Retainer bewährt, einem dünnen Draht, der auf die Innenseite der Frontzähne geklebt wird. Aus diesem Grund empfehlen wir den Retainer nach jeder Behandlung, damit Sie lange Freude an Ihren geraden Zähnen haben.

Kosten

Gesetzlich Versicherte unter 18 Jahren

Seit 2001 sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erheblich eingeschränkt. Die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) teilen Fehlstellungen je nach Schweregrad in 5 Gruppen ein.

Bei leichten Fehlstellungen der KIG 1 und 2 wird die Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass hierbei keine Behandlungsnotwendigkeit besteht. Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell über Vor- und Nachteile beraten.

Bei Vorliegen der KIG 3 bis 5 beteiligt sich die Krankenkasse zu 80 % an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20 % der Behandlungskosten stellen einen Eigenanteil dar. Sie werden aber nach Bescheinigung eines erfolgreichen Behandlungsabschlusses von der Krankenkasse zurückerstattet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Einhaltung der Stabilisierungsphase wird die sogenannte Endbescheinigung ausgestellt. Dann wird der bisher eingezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht:

  • Keramikbrackets
  • Besondere Materialien
  • Kiefergelenkanalysen
  • Besondere hygienische Maßnahmen

Die Rechnungen werden alle drei Monate verschickt, hierbei ist der sogenannte Eigenanteil von 20 % ausgewiesen. Die Höhe hängt von den erbrachten Leistungen seit der letzten Rechnung ab.

Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren

Die kieferorthopädische Behandlung wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nach SGB V, §28, Abs. 2 notwendig ist.

Die Krankenkasse beteiligt sich zu 80 % an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20 % der Behandlungskosten stellen einen Eigenanteil dar. Sie werden aber nach Bescheinigung eines erfolgreichen Behandlungsabschlusses von der Krankenkasse zurückerstattet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Einhaltung der Stabilisierungsphase wird die sogenannte Endbescheinigung ausgestellt. Dann wird der bisher eingezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.
Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht:

  • Keramikbrackets
  • Besondere Materialien
  • Kiefergelenkanalysen
  • Besondere hygienische Maßnahmen

Die Rechnungen werden alle drei Monate verschickt, hierbei ist der sogenannte Eigenanteil von 20 % ausgewiesen. Die Höhe hängt von den erbrachten Leistungen seit der letzten Rechnung ab.

Privat Versicherte

Bei privat Versicherten ist der Anspruch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel werden die gesamten Behandlungskosten übernommen. Für darüber hinausgehende sinnvolle Maßnahmen werden individuelle Behandlungsalternativen angeboten und mit den Patient:innen bzw. den Kindern und deren Eltern abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte Patient:innen stellen häufig die Frage, welche Kosten die Beihilfestelle übernimmt. Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Dies führt häufig zu Diskussionen und erheblichem Verwaltungsaufwand. Für den kieferorthopädischen Bereich hat sich der Leistungsumfang immer weiter dem der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert – es sind nur noch geringe Unterschiede vorhanden. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. „Berechnungsfähig“ bedeutet aber nicht gleichzeitig auch immer „beihilfefähig“.

Sprechen Sie uns bei Ihrem Termin in der Praxis darauf an, wir erklären es Ihnen gerne.

Finanzierung und Möglichkeit der Ratenzahlung

Wir arbeiten mit der Abrechnungsfirma ABZ ZR GmbH zusammen. So können Sie flexibel und unbürokratisch Ihre Behandlungskosten in Teilzahlungen begleichen. Fragen Sie uns einfach nach der Patienten-Information zur Teilzahlung. Die ABZ ZR GmbH unterstützt Sie auch dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse oder anderen Kostenträgern geltend zu machen.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?

In diesem Fall sind die Behandlungskosten privat zu tragen. Die genaue Summe kann erst nach einer individuellen Untersuchung genannt werden. Auf Wunsch ist selbstverständlich eine Teilzahlung möglich.

Kann ich eine private Zusatzversicherung abschließen?

Eine private Zusatzversicherung ist in jedem Fall möglich. Sie sollten jedoch auf die individuellen Versicherungsbedingungen achten, denn oft werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur eingeschränkt übernommen. Außerdem sollte vor Versicherungsabschluss noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Vertragsabschluss muss je nach Versicherung eine bestimmte Zeit bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung sind nach dem Alter der Kinder gestaffelt.

Wir klären Sie beim Erstgespräch gerne über Ihre Fragen auf!
Tel.: 030 - 264 789 070 0

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